Herzlich willkommen beim Antragsmanagement der LOTTO-Stiftung Berlin

Die LOTTO-Stiftung Berlin unterstützt Projekte in Berlin, für Berliner Einrichtungen oder Projekte, die im Interesse Berlins liegen.
Um in den Genuss einer Förderung durch die Stiftung zu kommen, muss ein Antrag gestellt werden. Dieser sollte ca. 9 Monate vor Projektbeginn bei der Stiftung eingehen.
Fragen, bevor Sie einen Antrag stellen
Bei einem "Nein" kann das Vorhaben leider nicht gefördert werden.
- Planen Sie ein soziales, karitatives, kulturelles, staatsbürgerliches oder dem Umweltschutz dienliches Projekt?
- Ist der Antragsteller eine Berliner Einrichtung oder soll das geplante Projekt in Berlin durchgeführt werden und ist es im Interesse Berlins?
- Ist der Antragsteller eine juristische Person?
Ausnahme: Im kulturellen Bereich sind natürliche Personen auch antragsberechtigt, sofern die geförderte Maßnahme der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden soll.
- Ist das Projekt zukunftsorientiert und wurde mit der Maßnahme noch nicht begonnen?
- Handelt es sich um ein gemeinnütziges Projekt?
Es wird darauf hingewiesen, dass Sie die Möglichkeit haben, einen Antrag für ein geplantes Umwelt-Projekt mit einer Maximalgrenze von 2.000,00 EUR einzureichen. Für diesen Zweck stellen wir das Antragsformular UMWELT-Antrag zur Verfügung. Nähere Angaben hierzu finden Sie nach Anmeldung auf diesem Antragsportal.
Im Rahmen der fachlichen Zuständigkeit werden die Anträge durch die jeweils verantwortliche Senatsfachverwaltung auf Förderungswürdigkeit und Angemessenheit der geplanten Maßnahmen begutachtet.
Abschließend werden die Anträge - unter Einbeziehung der gutachtlichen Stellungnahmen - dem Stiftungsrat der LOTTO-Stiftung Berlin zur Entscheidung vorgelegt.
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Ab sofort sind Anträge online zu stellen.
Wie? Ganz einfach.
Bevor Sie mit der Antragstellung beginnen, bitten wir Sie, folgende Punkte zu lesen:
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Wir freuen uns auf Ihre Einreichung
Ihre Stiftung Deutsche Klassenlotterie Berlin
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