Herzlich willkommen beim Antragsmanagement der LOTTO-Stiftung Berlin

 

Die LOTTO-Stiftung Berlin unterstützt Projekte in Berlin, für Berliner Einrichtungen oder Projekte, die im Interesse Berlins liegen. 

Um in den Genuss einer Förderung durch die Stiftung zu kommen, muss ein Antrag gestellt werden. Dieser sollte ca. 9 Monate vor Projektbeginn bei der Stiftung eingehen.

 

Fragen, bevor Sie einen Antrag stellen
Bei einem "Nein" kann das Vorhaben leider nicht gefördert werden.

  • Planen Sie ein soziales, karitatives, kulturelles, staatsbürgerliches oder dem Umweltschutz dienliches Projekt? 
  • Ist der Antragsteller eine Berliner Einrichtung oder soll das geplante Projekt in Berlin durchgeführt werden und ist es im Interesse Berlins? 
  • Ist der Antragsteller eine juristische Person?
    Ausnahme: Im kulturellen Bereich sind natürliche Personen auch antragsberechtigt, sofern die geförderte Maßnahme der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden soll.
  • Ist das Projekt zukunftsorientiert und wurde mit der Maßnahme noch nicht begonnen?
  • Handelt es sich um ein gemeinnütziges Projekt?

Im Rahmen der fachlichen Zuständigkeit werden die Anträge durch die jeweils verantwortliche Senatsfachverwaltung auf Förderungswürdigkeit und Angemessenheit der geplanten Maßnahmen begutachtet.

Abschließend werden die Anträge - unter Einbeziehung der gutachtlichen Stellungnahmen - dem Stiftungsrat der LOTTO-Stiftung Berlin zur Entscheidung vorgelegt. 

 

Ab sofort sind Anträge online zu stellen.
Wie?
Ganz einfach.

Bevor Sie mit der Antragstellung beginnen, bitten wir Sie, folgende Punkte zu lesen:

  • Diese Webseite soll Sie bei der Antragstellung unterstützen. Jedes Formular enthält Erklärungen, die Ihnen die Antragstellung erleichtern sollen.
  • Ausgefüllte Anträge können Sie speichern und zu einem beliebigen späteren Zeitpunkt weiter- bzw. nachbearbeiten. Nach sechs Monaten erfolgt eine automatische Löschung der Anträge, die nicht final bei der LOTTO-Stiftung eingereicht wurden.
  • In der Zusammenfassung werden Ihnen alle ausgefüllten Felder angezeigt. Wenn Sie keine Änderungen mehr haben, können Sie den Antrag bestätigen und einreichen. Bitte beachten Sie, dass die Einreichung nur bei Vollständigkeit der Angaben sowie der beizufügenden Unterlagen möglich ist.
  • Nach Bestätigung sind Änderungen nur nach vorheriger Abstimmung mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der LOTTO-Stiftung Berlin möglich.
  • Jeder Antrag wird so bald wie möglich bearbeitet.
  • Eine automatische Speicherung Ihrer Formulareingaben im Formular erfolgt

    • beim Wechseln der Menüseite (vorige Seite, nächste Seite, Menüseitenauswahl)

    • 30 Sekunden nach der letzten Eingabe

    • nach 2 Minuten Inaktivität

 

Wir freuen uns auf Ihre Einreichung
Ihre Stiftung Deutsche Klassenlotterie Berlin

 

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